Kurbeitrag
Mit Ihrem Kurbeitrag wird dafür gesorgt, dass Scheidegg seine Kur- und Fremdenverkehrseinrichtungen ständig unterhält, erneuert, verbessert und sich Scheidegg gastlich und liebevoll präsentiert.
Nach Vorlage Ihrer Anmeldung (Meldescheins) von Ihrem Vermieter oder im Büro von Scheidegg-Tourismus (Rathausplatz 8) erhalten Sie kostenlos Ihre Gästekarte. Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. An- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet, wobei der Ankunftstag voll und der Abreisetag nicht berechnet wird.
Informationen zur rechtlichen Grundlage der Berechnung des Kurbeitrags finden Sie hier.
Kurbeitrag je Aufenthaltstag (ganzjährig 01.01. bis 31.12.2024):
Erwachsene 2,20 EUR | Kinder 0,70 EUR
Als Erwachsene gelten alle Personen, die im Urlaubjahr das 16. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben oder älter sind. Kinder sind kurbeitragspflichtig vom im Urlaubjahr vollendeten 7. Lebensjahr bis zum im Urlaubsjahr vollendeten 15. Lebensjahr.
Eine Befreiung vom Kurbeitrag für Einzelpersonen ist nur möglich für Rollstuhlfahrer und Blinde, die ihre Schwerbehinderteneigenschaft durch einen amtlichen Ausweis nachweisen. Wenn die entsprechende Notwendigkeit nachgewiesen ist, gilt dies auch für eine Begleitperson, soweit die Begleitperson selbst keine Kureinrichtungen in Anspruch nimmt.
Bei Fragen steht Ihnen das Team von Scheidegg-Tourismus gerne zur Verfügung!